BEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Der Transport von Passagieren, ihrem Gepäck und Begleitfahrzeugen unterliegt internationalen Verträgen und Konventionen, dem griechischen Seeschifffahrtsgesetz und den allgemeinen Beförderungsbedingungen für Ventouris-Fähren (im Folgenden "Schiff - Schiffe"). Diese Bedingungen (gemeinsam als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet) wurden von den Managern der Schiffe festgelegt, die im Namen der Eigentümer der Schiffe handeln (im Folgenden die Manager und Reeder, die gemeinsam als "das Unternehmen" bezeichnet werden). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen die Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Beförderers im Falle von Tod, Krankheit, Beschädigung oder Diebstahl von Fahrzeugen oder Gepäck oder Verspätungen oder Umleitungen. Kopien der allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unternehmens sind auf Anfrage erhältlich.
ZEITPLAN - PREISE
Die in diesem Katalog angegebenen Preise und Zeiten sind die zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen. Im Falle von Änderungen nach dem Druckdatum behält sich das Unternehmen das Recht vor, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen oder seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ohne vorherige Ankündigung zu erfüllen. Das Unternehmen übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die sich aus diesem Ereignis ergeben. Im Falle eines Anstiegs der Kraftstoffpreise, Währungsschwankungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge. Das Unternehmen kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch Dritte, eine Hafenbehörde oder durch extreme oder besondere Wetterbedingungen verursacht werden. Die Zeiten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
In Übereinstimmung mit den internationalen Bestimmungen SOLAS werden die Passagiere zum Zeitpunkt der Buchung aufgefordert, die folgenden Daten anzugeben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Telefonnummer für den jeweiligen Kontakt, Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs (falls vorhanden). Passagiere aus außereuropäischen Ländern (außerhalb des Schengen-Raums) müssen außerdem folgende Daten angeben: Passnummer und Ablaufdatum, Ablaufdatum des Visums (falls erforderlich).
GÜLTIGKEIT DER TICKETS
Tickets sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, ausgenommen Tickets mit begrenzter Gültigkeit. Tickets sind nicht übertragbar, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die zum Reisen befugte Person ist die auf dem Ticket angegebene Person (Durchreisevertrag). Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Passagiere aufzufordern, vor Reiseantritt einen gültigen Ausweis vorzulegen, und übernimmt keine Verantwortung, wenn ein Passagier - außer der auf dem Ticket angegebenen Person - gültige Ausweisdokumente vorgelegt hat, die dem auf dem Ticket angegebenen Passagier entsprechen, bereits gereist ist und / oder erstattet wurde.
WECHSELKURSE
Die Tarife für Tickets, die in anderen Ländern oder an Bord gekauft wurden, können je nach Wechselkursschwankungen variieren.
STORNIERUNGEN - RÜCKERSTATTUNGEN
Stornierungen können bei dem Reisebüro vorgenommen werden, bei dem die Buchung und Zahlung erfolgt ist. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden folgende Rückerstattungen gewährt (außer bei Sonderangeboten):
- 100% Rückerstattung, wenn die Stornierung bis zu 91 Tage vor Reiseantritt erfolgt.
- 80% Rückerstattung, wenn die Stornierung 90 bis 8 Tage vor Reiseantritt erfolgt.
- 50% Rückerstattung, wenn die Stornierung zwischen 7 Tagen und 24 Stunden vor Abflug erfolgt.
- Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Betrag zu erstatten, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Abflug erfolgt oder wenn der Passagier nicht zum Einsteigen erscheint.
Tickets können am Abreisetag "open" gemacht oder geändert werden. Im Falle einer Stornierung wird das Datum, an dem die Tickets “open” gemacht wurden, oder ein anderes festes Datum als Stornierungsdatum angesehen, und die Strafen werden auf der Grundlage der ursprünglich festgelegten Abreise berechnet. Sie haben Anspruch auf eine 100% Rückerstattung für Stornierungen offener Rückflugtickets nur bei Tickets, die ursprünglich als “open” ausgestellt und anschließend nicht in “open” umgewandelt wurden.
Im Falle einer teilweisen Stornierung einer Hin- und Rückfahrt, für die eine der Strecken bereits abgeschlossen wurde, wird der Passagier für den Rest der Reise gemäß den oben genannten Bedingungen (das Datum der Stornierung ist maßgebend) erstattet.
Stornierungen und Rückerstattungen erfolgen ausschließlich in dem Reisebüro, in dem die Tickets ausgestellt wurden. Das Unternehmen hat das Recht, den Gesamtwert des Tickets zurückzuhalten, wenn der Passagier seine Fahrt in einem Zwischenhafen unterbricht, es sei denn, eine solche Unterbrechung ist auf Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt zurückzuführen.
RÜCKGABETICKET MIT OFFENEM DATUM
Rückflugtickets mit offenem Datum sind ein Jahr ab Bestätigung gültig. Passagiere, die im Besitz eines Rückflugtickets mit offenem Datum sind, müssen ihre Rückreise rechtzeitig über das Reisebüro, den Hafenagenten oder die Büros des Unternehmens, in dem die Buchung vorgenommen wurde, und die damit verbundene Zahlung buchen. Die Rückflugtarife werden immer auf der Grundlage des Nebensaisonpreises berechnet. Für den Fall, dass ein Passagier in der Zwischen- oder Hochsaison oder während eines Zeitraums reist, in dem ein neuer Tarif gültig ist, muss er die Differenz zwischen dem neuen Tarif und dem bereits bezahlten Tarif bezahlen. Das Unternehmen kann nicht immer garantieren, dass Passagiere, die ein Rückflugticket mit offenem Datum besitzen, zum gewünschten Datum oder mit der bevorzugten Art der Unterkunft zurückkehren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alternative Daten und Unterkünfte anzubieten.
VERLORENE TICKETS
Im Falle eines Ticketverlusts muss der Passagier das Reisebüro oder das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen. Das nachgedruckte Ticket kann vom Passagier nur im Hafenbüro des Abfahrtshafens und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden.
RABATTE
Das Unternehmen kann einen gültigen Ausweis anfordern, wenn es ermäßigte Preise anfordert, z. B. für a) Säuglinge, b) Kinder, c) Studenten. Rabatte müssen zum Zeitpunkt der Buchung angefordert werden. Am Ende der Reise können keine Rückerstattungen beantragt werden.
GRUPPEN
Gruppentarife können bei der Compangia und den Agenturen angefordert werden. Eine Gruppe besteht aus mindestens 20 Passagieren.
UNBEGLEITETE KINDER
Das Unternehmen akzeptiert keine Buchungen für Kinder unter 15 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet werden. Buchungen für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren können mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten für unbegleitete Reisen angenommen werden.
PASSAGIERE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
Unsere Schiffe verfügen über speziell entwickelte Kabinen, um die Zugänglichkeit von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen zu erleichtern. Angesichts der begrenzten Anzahl dieser Kabinentypen ist es ratsam, im Voraus zu buchen.
HAUSTIERE
Unsere Schiffe haben spezielle Boxen für den Transport von Haustieren. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Boxen ist eine Voranmeldung erforderlich. Das Unternehmen akzeptiert keine unbegleiteten Tiere. Die Besitzer oder Betreuer dieser Tiere müssen im Besitz des entsprechenden Gesundheitsbuchs sein und alle Einreiseverfahren einhalten. Haustiere sind in den Innenbereichen der Schiffe (Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Bereichen) oder in Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Spaziergängen im Freien müssen die Tiere mit Schnauze und Leine geführt und vom Besitzer oder Halter begleitet werden. Der Besitzer oder Halter des Tieres ist voll verantwortlich für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres und für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften. Darüber hinaus ist der Besitzer der Tiere allein verantwortlich für Schäden oder Verletzungen, die durch die Tiere an Dritte verursacht werden. Tiere, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen begleiten und schützen, sind von den oben genannten Beschränkungen ausgenommen. Sie können ihre Eigner innerhalb der Schiffe begleiten. Letzterer muss über das entsprechende Zertifikat für diese Tiere verfügen
ESSEN UND GETRÄNKE
Speisen und Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.
WERTSACHEN
Passagiere können ihre Wertsachen an den Schiffskommissar übergeben, solange der Gesamtwert 500 Euro nicht überschreitet. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die in den öffentlichen Bereichen oder in der Kabine unbeaufsichtigt bleiben. Bitte melden Sie den Vorfall während der Reise an der Rezeption an Bord oder wenden Sie sich an das Unternehmen. Während der Reise ist es nicht möglich, auf die in den Autos befindlichen Wertsachen zuzugreifen, da nach dem Abflug des Schiffes der Zutritt zum Garagenbereich verboten ist.
EINSCHIFFUNGSVERFAHREN / EINTRITTSFORMALITÄTEN
In Übereinstimmung mit den Sicherheitsregeln des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security) werden Passagiere gebeten, mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit zum Einsteigen anzureisen. Alle Passagiere werden gebeten, dem autorisierten Schiffspersonal ihre Bordkarte oder ihren Ausweis vorzulegen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Personen das Boarding zu verweigern, die nach bestem Wissen des Unternehmens ohne gültige Reisedokumente zu sein scheinen oder deren Identität ohne Zweifel nicht dokumentiert werden kann. Wenn das Migrationsbüro eine Geldstrafe gegen das Unternehmen verhängt, wird der Betrag dem Passagier in Rechnung gestellt, der die erforderlichen rechtlichen Dokumente nicht vorgelegt hat. Das Unternehmen kann nicht für den Fall verantwortlich gemacht werden, dass die Behörden einem Passagier untersagen, die Reise fortzusetzen. Wenn die Einwanderungsbehörde einem Passagier keinen Zutritt gewährt, wird er auf eigene Kosten zurückgeführt. Für weitere Einzelheiten empfehlen wir Bürgern aller Staaten, sich an ihr Konsulat zu wenden. Babys und Kinder benötigen außerdem einen offiziellen Ausweis. Beim Einsteigen können alle Personen und Gegenstände einer Kontrolle unterzogen werden. Personen, die sich weigern, dieser Aufforderung nachzukommen, wird der Zugang an Bord verweigert und sie werden auch den zuständigen Hafenbehörden gemeldet. Wenn ein Passagier an Bord vor dem Abflug von Bord gehen möchte, muss er sein gesamtes Gepäck und / oder sein Fahrzeug mitnehmen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Anwesenheit anderer Fahrzeuge möglicherweise nicht möglich ist, es aus der Garage zu entfernen. Es ist strengstens verboten, Gewehre, Patronen, Sprengstoffe, brennbare Materialien oder andere gefährliche Materialien an Bord zu nehmen.
WÄHRUNG AN BORD
Die an Bord verwendete Währung ist der Euro.
TELEKOMMUNIKATION UND INTERNET
Folgende Dienstleistungen werden an Bord erbracht:
- Nutzung des Mobiltelefons auf Reisen. Für Informationen zur Satellitenkommunikation und ihren Kosten werden die Passagiere gebeten, sich an ihren Mobilfunkanbieter zu wenden.
- Drahtloser Zugang (WI-FI) während der Reise.
KUNDENHILFE
Bei Fragen, Kommentaren oder Beobachtungen können Passagiere telefonisch unter +0030 2130393321, 323 oder per E-Mail unter booking@ventourisferries.com kommunizieren.
NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Jede Kabine besteht aus 2, 3 oder 4 Betten, abhängig von den Personen, die sie belegen, und als solche wird sie angeboten, die Anzahl der Betten in der Kabine oder die (zusätzlichen) Dienstleistungen, mit denen sie möglicherweise ausgestattet ist, werden nicht berücksichtigt. Die Passagiere haben freien Zugang zu allen öffentlichen Bereichen des Schiffes (Bars, Restaurants, Lounges, usw.). Es ist verboten, in den Lounges oder Korridoren zu schlafen. Die Passagiere müssen die Anweisungen des Bordpersonals bezüglich der Sicherheitsbestimmungen und der regelmäßigen Freude am Leben an Bord beachten.
ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nach Abschluss des Buchungsvorgangs jederzeit zu ändern oder sogar einseitig zu erneuern, ohne den Passagier im Voraus informieren zu müssen. Das Unternehmen kann die Bedingungen für die Stornierung - Rückerstattung - offene Tickets aufgrund von Änderungen des bestehenden nationalen oder europäischen Rechtsrahmens ändern, insbesondere aufgrund der Änderung der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden Reisebeschränkungen.
ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Zur Beilegung von möglichen Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Passagier, kann der Passagier sich an die unabhängige Verbraucherschutzstelle “Sinigoros Tou Katanaloti” (Postadresse: LEOFOROS ALEXANDRAS 144, 11471 ATHEN, Tel: 210 6460862, E-Mail: grammateia@synigoroskatanaloti.gr, Website: https://www.synigoroskatanaloti.gr/en), als Stelle für alternative Streitbeilegung wenden.
In jedem Fall kann jede Streitigkeit, die zwischen dem Passagier und dem Unternehmen entstehen kann, gütlich über die elektronische Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show) und die dort gemäß der Vorgaben der Richtlinie 2013/11/ΕΕ zertifizierten alternativen Streitbeilegungsstellen, in diesem Fall die unabhängige Behörde “SINIGOROS TOU KATANALOT”
Kurzbeschreibung der Bestimmungen über die Rechte der Reisenden im Seeverkehr im Falle eines Unfalls1
RECHTE DER REISENDEN
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1. Recht auf Entschädigung für den Tod oder Verletzung eines Reisenden
Schifffachrtereignis: der Reisende hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 250.000 Sonderziehungsrechten (SZR)2, außer in den Umständen, die außerhalb des Beförderers Kontrolle (wie Kriegshandlung, Naturkatastrophen, Handlung von einem Dritten). Entschädigung könnte 400.000 SZRs erreichen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Nicht -Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 400.000 Sonderziehungsrechten, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.
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2. Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck
Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 2.250 Sonderziehungsrechten, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Nicht - Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 2.250 Sonderziehungsrechten, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.
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3. Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung allen anderen Gepäcks außer von Kabinengepäck
Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 12.700 Sonderziehungsrechten (Fahrzeugen, einschließlich des in oder auf dem Fahrzeug beförderten Gepäcks), oder 3.375 Sonderziehungsrechten (sonstiges Gepäck) es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
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4. Recht auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Wertsachen
Der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer von bis zu 3.375 Sonderziehungsrechten für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, es sei denn, dass solche Wertsachen bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt sind.
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5. Recht auf Entschädigung eines Reisenden mit eingeschränkter Mobilität für Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstige spezielle Ausrüstungen
Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer, die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenfalls den Reparaturkosten entspricht, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis, ohne sein Verschulden oder Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Nicht - Schifffachrtereignis: der Reisende hat Anspruch auf eine Entschädigung von dem Beförderer die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenfalls den Reparaturkosten entspricht, wenn er nachweist, dass das Ereignis, mit Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers eingetreten ist.
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6. Recht auf Vorschusszahlung im Fall eines Schifffahrtereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung, hat der Reisende oder jede andere Person, die Anspruch auf Entschädigung, Anspruch auf eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreichende Vorschusszahlung. Die Vorschusszahlung wird berechnet in angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden, ist binnen fünfzehn Tagen zahlbar, und beträgt mindestens 21.000 € im Todesfall.
Schriftliche Anzeige
Bei Beschädigung von Kabinengepäck oder sonstigen Gepäcks, hat der Reisende an der Beförderer eine schriftliche und rechtzeitige Anzeige zu richten. Wenn der Reisende nicht diese Verfahren folgt, verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung..
Friste für die Ausübung der Rechte der Reisende
In der Regel muss jede Schadensersatzklage vor einem zuständigen Gericht innerhalb von zwei Jahren erhoben werden. Anfang dieser Frist kann in Abhängigkeit von der Art des Schadens variieren.
Ausnahmen von der Haftung
Die Haftung des Beförderers kann reduziert werden, wenn der Beförderer weist nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks durch Verschulden des Reisenden selbst verursacht oder mitverursacht wird.
Die Begrenzungen der unterschiedlichen Entschädigungssummen gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf eine Handlung des Beförderers oder eines den ausführenden Beförderer handelnden Bedienstetes oder Beauftragtes zurückzuführen ist, die von ihm selbst entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wurde.
1. Kurzbeschreibung erstellt gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 23 April 2009 (AEU L 131 vom 28.5.2009, S. 24) über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
2. Der Verlust oder Beschädigung durch Unfall sind auf dem Basis von "Rechnungseinheiten", die die Sonderziehungsrechte (SZR) sind, für die Vertragsstaaten, die Mitglieder des Internationalen Währungsfonds sind (alle EU – Staaten), zu berechnet. Informationen und Wechselkurse für den SZR gegeben an: http://www.imf.org/external/np/exr/facts/sdr.htm. Am 26. November 2012 1 SDR = 1,18 Euro.
3. Bei äußerlich erkennbaren Beschädigung, sollte die schriftliche Anzeige, bei Kabinengepäck, vor oder zu dem Zeitpunkt der Ausschiffung und vor oder zu dem Zeitpunkt der Aushändigung durch den Beförderer gegeben werden. Bei nicht äußerlich erkennbaren Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, sollte die schriftliche Anzeige innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung durch den Beförderer (Oder ihre geplante Aushändigung im Falle von Verlust).